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Börsentermine

Die Antragsunterlagen müssen spätestens bis zum jeweiligen Einreichungstermin bei der Übertragungsstelle eingegangen sein (Ausschlussfrist!). Es gilt der Eingangsstempel der Übertragungsstelle! Sofern die unten stehenden Einreichungstermine auf einen Samstag, bzw. Sonn- oder Feiertag fallen, gilt jeweils der nächstfolgende Werktag.

Jährliche Termine:

Einreichungstermine Übertragungsstellentermine
01. März01. April
01. Juni01. Juli
01. Oktober02. November

23.12.2007

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